Als Unternehmen sollten Sie die Möglichkeit nutzen, die Anschaffungskosten für Anlagegüter steuerlich abzusetzen. Zu diesem Zweck benötigen Sie eine Inventarkarte, mit der Sie Ihre Inventur machen können. In einer solchen Tabelle halten Sie Anschaffungskosten, das Datum der Anschaffung und die Dauer der Nutzung fest. Auf diese Weise können Sie zu jedem Zeitpunkt den Restwert der Anlagegüter nach Abzug der kumulierten AfA ausrechnen. Die selbstrechnende Inventarkarte enthält bereits eine AfA-Tabelle für Anlagegüter, die allgemein verwendbar sind.