Nicht selten erhalten Vermieter, den ihnen zustehenden Geldbetrag nicht. Als Vermieter haben Sie Rechte. Ihnen steht ein Vermieterpfandrecht zu, wenn Ihr Mieter seinen Mietzins nicht entrichtet. Hat Ihr Mieter trotz Ihrer Ankündigung, dass Sie dieses Recht ausüben wollen Gegenstände aus der Mietsache entfernt, können Sie ihn auffordern diese wieder herauszugeben. Riskieren Sie keine Fehler bei der Formulierung Ihres Anliegens und verwenden Sie unser Musterschreiben. Fordern Sie Ihren säumigen Vertragspartner zur Herausgabe auf.