Stellen Sie die Mangelhaftigkeit an Ihrem neu gekauften Neu- oder Gebrauchtwagen fest, so haben Sie als Verbraucher grundsätzlich die Wahl zwischen dem Anspruch auf Reparatur oder Ersatzlieferung eines Kfz. Soweit es sich um erhebliche Mängel handelt, kommt für Sie auch die Lieferung eines andern Kfz in Betracht. Dabei hilft Ihnen unser Muster, welches zusätzlich Anmerkungen zur speziellen Problematik der Ersatzlieferung bei einem Gebrauchtwagenkauf enthält.