Lange war es üblich, in Arbeitsverträgen pauschal klarzustellen, dass Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, vom Arbeitgeber freiwillig geleistet werden. So sollte verhindert werden, dass ein Rechtsanspruch auf die Zahlung entsteht. Die Verwendung eines pauschalen Freiwilligkeitsvorbehalts ist aber aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Formularverträgen nicht mehr zu empfehlen. Möchten Sie als Arbeitgeber Sonderzahlungen leisten, dann sollten Sie in einem Schreiben klarstellen, dass die Leistungen freiwillig geleistet werden und daraus kein Anspruch für die Zukunft hergeleitet werden darf. Nutzen Sie hierzu unser Muster.