Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss jeder Existenzgründer im Zuge seiner Gewerbeanmeldung ausfüllen. Das gilt für gewerbliche, selbstständige Tätigkeit oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten. Aber auch, wenn Sie sich an einer Personengesellschaft oder -gemeinschaft beteiligen, sind Sie anmeldungspflichtig.