Inhalt: Erbbauvertrag
Wichtig: Für die Gültigkeit des Erbbauvertrags ist es notwendig, diesen bei einem Notar zu beurkunden, da das Erbbaurecht ins Grundbuch eingetragen wird.
- §1 Bestellung des Erbbaurechts
- §2 Rechte und Pflichten
- §3 Bauverpflichtung
- §4 Unterhaltsverpflichtungen
- §5 Versicherungs- und Wiederaufbauverpflichtungen
- §6 Lasten und Abgaben
- §7 Besichtigungsrecht
- §8 Notwendigkeit von Zustimmungen des Eigentümers
- §9 Heimfall
- §10 Vergütung bei Heimfall
- §11 Vorrecht auf Erneuerung
- §12 Erbbauzins
- §13 Vertragsstrafe
- §14 Vorkaufsrecht
- §15 Rechts- und Sachmängelhaftung
- §16 Zustimmung zur Belastung
- §17 Verkehrssicherungspflichten
- §18 Kosten
- §19 Annahmeerklärung