Wer für den Internetauftritt der Firma, für Schilder oder Plakate Fotos seiner Mitarbeiter verwenden oder verbreiten möchte, benötigt deren Einwilligung. Diese Einwilligung sollten Sie sich unbedingt schriftlich geben lassen! Stellen Sie klar, unter welchen Bedingungen die Genehmigung widerrufen werden darf. Die Rechtsprechung besagt, dass im Fall des Ausscheidens des Mitarbeiters immer eine Abwägung zwischen den Interessen der Firma und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers vorgenommen werden muss, sofern es keine genaue Regelung gibt. Wichtig: Auch für die Abbildung auf Gruppenfotos muss vorher das Einverständnis eingeholt werden.