Hat der Käufer Ihres Grundstücks nach Jahren den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und verlangt nun die Rückabwicklung? Prüfen Sie zunächst, ob das Recht des Käufers überhaupt noch besteht. Falls Verjährung eingetreten ist, müssen Sie dies ausdrücklich einwenden. Die Einrede der Verjährung ist ein wirksames Instrument, um dem Rücktritt Käufers erfolgreich zu begegnen. Angezeigt ist dann vor allem Eigeninitiative! Verwenden Sie hierfür unseren Mustertext speziell für den Grundstückskaufvertrag. Dieser enthält neben der Vorlage zur Einrede der Verjährung nützliche Hinweise, um auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen.