Das Aktiengesetz weist die Zuständigkeit für die Bestellung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft an den Aufsichtsrat. Dabei erfolgt die Bestellung per Beschluss, die Aufsichtsratssitzung ist protokollarisch festzuhalten. Dieses Muster vereinfacht die Erstellung eines solchen Protokolls und somit die Bestellung der Vorstandsmitglieder. Weiterhin wird bei diesem Prozess der Aufsichtsratsvorsitzende damit betraut den Dienstvertrag mit den bestellten Vorstandsmitgliedern abzuschließen.