Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft (AG) werden durch die Satzung der AG geregelt. Viele Regelungen zum Aufsichtsrat werden bereits in der Satzung getroffen. Denn benötigt man in der Regel eine Geschäftsordnung. Diese kann im Regelfall einfacher abgeändert werden und sorgt dafür, dass die Satzung nicht mit Details überladen wird. Wenn Sie in Ihrer Aktiengesellschafte eine Geschäftsordnung erlassen wollen, sollten Sie sich an unser vorstrukturiertes Muster halten. Diese Vorlage zur Geschäftsordnung einer AG kann nach dem Download sofort individuell angepasst und verwendet werden.