Inhalt: Beratervertrag für Unternehmensberater
Der Beratervertrag trifft klare und verbindliche Regelungen für folgende Punkte:
- Gegenstand der Vereinbarung
- Grundlagen der Zusammenarbeit
- Berichterstattung
- Schutz des geistigen Eigentums des Beraters
- Haftung
- Schweigepflicht gegenüber Dritten
- Zeitliche Geltung und zeitlicher Umfang
- Lösung des Vertragsverhältnisses
- Honorar
- Sonstige Kosten
- Rechnungslegung
- Sonstiges
- Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
- Sondervereinbarungen
- Schlussbestimmungen
Was regelt ein Beratervertrag für Unternehmensberater?
Beratung von Unternehmen kann vielfältig sein. Überall dort, wo eine Firma in der Entwicklung stagniert und auftretende Probleme aus eigener Kraft nicht gelöst werden können, werden externe Berater hinzu gezogen. Das kann den Bereich Personal, interne Abläufe oder Fragen des Marketing betreffen. Mit dem Blick von außen analysieren Unternehmensberater Strukturen und tragen so zur erhöhten Profitabilität einer Firma bei.
Unabhängig davon, dass der gesamte Berufsstand zur außerordentlichen Vertraulichkeit verpflichtet ist: Da Beratungsfirmen Einblick in sensible Bereiche erhalten, ist eine vertragliche Definition des Leistungsumfanges besonders wichtig. So wird vor allem der Umgang mit zur Verfügung gestellten Dokumenten geregelt. Der Beratervertrag muss zudem eine Vereinbarung enthalten, dass der Auftragnehmer für den Zeitraum der Leistungserbringung seine Expertise nicht anderen Firmen, insbesondere Wettbewerbern zur Verfügung stellt.