Mitwirkung des Betriebsrats
Laut Betriebsverfassungsgesetz muss in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern in jedem Versetzungsfall der Betriebsrat zustimmen. Will er diese verweigern, muss die Verweigerung innnerhalb einer Woche schriftlich begründen. Bei nicht Einhalten dieser Frist gilt die Zustimmung als erteilt. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung fristgemäß, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.
Aus Beweisgründung und zur Rechtssicherheit sollte hier immer die Schriftform gewählt werden.