Kann ich als Autor eine bestimmte Vergütung verlangen?
Früher gab es zur Vergütung eines Autors keine gesetzliche Regelung. Ein Autor musste somit erhebliches Verhandlungsgeschick zeigen, um eine angemessene Beteiligung an seinen verkauften Werken zu erhalten. Immerhin ist es einem Autor ohne Verlag kaum möglich sein Buch unter die Leute zu bekommen. Mit der Urheberrechtsreform 2002 wurde allerdings ein Anspruch auf angemessene Vergütung von Urhebern geregelt. Wie hoch die Vergütung sein soll, steht dadurch aber immer noch nicht fest. Um nicht zu sehr in die Vertragsfreiheit einzugreifen, darf der Gesetzgeber dies auch gar nicht regeln. Die genaue Beteiligung wird durch sachkundige Interessenvertreter bestimmt. Im Verlagsbereich kam es zu der Übereinstimmung, dass Autoren, bei jedem verkauften Hardcover-Exemplar, normalerweise mit 10% am Nettokaufpreis beteiligt werden. Bei Taschenbüchern hingegen, erhalten die Autoren nur 5%, bei bis zu 20.000 verkauften Exemplaren. Bei Hörbüchern erhält der Autor die Hälfte des erzielten Verkaufserlöses. Natürlich steht es dem Autor frei, einzelne Nutzungsrechte auch unentgeltlich zu erteilen. Bei außergewöhnlichem Verkaufserfolg, kann der Autor eine Anpassung des Vertrags verlangen, wenn zwischen den Erträgen und der vereinbarten Vergütung ein auffälliges Missverhältnis besteht. Ein auffälliges Missverhältnis liegt vor, wenn nach einem außergewöhnlichen Erfolg die Vergütung doppelt so hoch wäre, als die zuvor vereinbarte. Auf diese Anpassung kann der Autor gegenüber einem Verlag im Vorfeld nicht verzichten.