In einem sogenannten Heads of Agreement legen Sie noch vor Abschluss des eigentlichen Musikverlagsvertrages die wichtigsten Eckpunkte fest, wie beispielsweise Laufzeit, Vorschussregelung und Beteiligung. So sind beide Parteien für den Fall geschützt, dass der eigentliche Vertrag doch nicht zustandekommt. Eine Einigkeit besteht dann wenigstens über die in der Absichtserklärung aufgeführten Punkte. Die Vorlage ist speziell auf die Musikbranche zugeschnitten.