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Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben

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Als Abkömmling des Verstorbenen haben Sie grundsätzlich auch dann ein Recht an der Teilhabe am Nachlass, wenn Sie im Testament nicht bedacht oder sogar ausdrücklich enterbt wurden. Dieser sogenannte Pflichtteilsanspruch in Form eines Geldanspruchs besteht gegen den Erben des Erblassers. Um aber zu wissen in welcher Höhe dieser Anspruch besteht, muss zunächst der Nachlassbestand durch den Erben ermittelt werden. Hierauf haben Sie einen Anpruch! Verwenden Sie zur Durchsetzung dieses Auskunftsanspruch unseren Musterbrief und erhalten Sie gratis weitere Informationen rund um den Auskunftsanspruch!

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Wurden Sie im Erbe Ihrer Eltern nicht erwähnt? Sind Sie sogar durch das Testament enterbt worden? Solange Ihnen nicht nach §2333 des BGB der Pflichtteil entzogen wurden, haben Sie einen Anspruch auf ein Teil des Erbes, selbst dann, wenn Sie explizit im Testament enterbt wurden. Um jedoch zu erfahren wie hoch Ihr Pflichtteil eigentlich ist, müssen Sie eine Auskunft darüber erhalten wie groß das gesamte Erbe ist. Dies tun Sie am besten mit unserer Muster-Vorlage für einen Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberichtigten gegen den Erben.



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