Warum einen Arbeitsvertrag mit einem Studenten schließen?
Eine studentische Hilfskraft kann für beide Seiten bereichernd sein. Der Arbeitgeber hat eine gut ausgebildete Arbeitskraft die schnell eingearbeitet werden kann und der Student die Möglichkeit ins Arbeitsleben zu schnuppern und bereits die erste Berufserfahrung zu sammeln. Auch wenn ein Arbeitsvertrag grundsätzlich an keine Formvorschrift gebunden ist, müssen nach dem Nachweisgesetz auch die wesentlichen Vertragsbedingungen mit einem Studenten schriftlich festgehalten und dem Studenten ausgehändigt werden. Grundsätzlich sollte egal in welchem Arbeitsverhältnis ein Arbeitsvertrag geschlossen werden. Das ergibt sich schon allein aus der Beweisfunktion eines schriftlich geschlossenen Vertrags. Der Arbeitsvertrag kann wirksam anhand einer Vorlage angerfertigt werden.
Vorteile einer studentischen Hilfskraft
Für den Arbeitgeber können sich weitere Vorteile daraus ergeben, dass Studenten leichter befristet eingestellt werden können. Grundsätzlich muss auch hier das Teilzeit- und Befristungsgesetz eingehalten werden. Dieses sieht jedoch für Studenten eine besondere Regelung vor. Es liegt ein sachlicher Grund für die Befristung vor, wenn der Student die von ihm zu erbringende Arbeitsleistung mit den wechselnden Erfordernissen seines Studiums in Einklang bringen muss und deshalb immer nur für einen begrenzten Zeitraum zu übersehen ist, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten Raum für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten bleibt. Die Beschäftigung eines Studenten, ist auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei, sofern es sich um einen Werkstudenten handelt. Werkstudenten sind Personen, die während ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden.Inhalt: Arbeitsvertrag für Studenten
Folgende Paragraphen sind im Arbeitsvertrag aufgeführt:
- Vertragsabschluss, Probezeit und Studentenstatus
- Arbeitsverpflichtung und Arbeitszeit
- Arbeitsvergütung
- Urlaub
- Arbeitsverhinderung und Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall
- Verschwiegenheitspflicht
- Nebentätigkeit
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Teilweise Unwirksamkeit und Schriftformklausel
- Lohn- und Gehaltspfändung, Abtretung des Arbeitseinkommens
Falls Sie den Studenten im Rahmen eines Mini-Jobs beschäftigen möchten, nutzen Sie bitte unser spezielles Formular.