Mit einer Dauerfristverlängerung für das Jahr 2009 beantragen Sie als Unternehmen bei Ihrem zuständigen Finanzamt, dass Ihnen eine einmonatige Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung gewährt wird. Eine mitgelieferte Anleitung hilft Ihnen beim Ausfüllen der Felder.