Dauerfristverlängerung: Was ist das?
Eine Firma will mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung bewirken, dass der Fiskus dem Unternehmen einen Aufschub zur Abgabe der Voranmeldung der Umsatzsteuer einräumt. Einzureichen sind die Unterlagen beim zuständigen Finanzamt. Sobald das Finanzamt das Eintreffen der formal vollständigen Antragsdokumente verzeichnet, gilt der Antrag auf Dauerfristverlängerung als eingegangen. Die Behörde behält sich vor, dem Antrag nicht zu folgen. Mögliche Gründe dafür können ein laufendes Steuerverfahren, Anzeichen auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Verstöße des Antragstellers in der Vergangenheit sein.