Anlage N im Detail
Die Anlage N ist eines der wichtigsten Steuerformulare überhaupt. Das Formular erfasst alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Steuerpflichtige hat auf der Anlage N in erster Linie Angaben zum Arbeitslohn zu machen sowie eventuell abzugsfähige Werbungskosten einzutragen. Im ersten Abschnitt unter der wichtigen Kopfzeile (persönliche Daten, Steuernummer) sind Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag anzugeben. All diese Werte können Arbeitnehmer der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Übersicht über erhaltene Bezüge sowie geleistete Abgaben entnehmen. Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge müssen in den Zeilen 11 bis 15 folgen, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld und weitere Lohnersatzleistungen in den Zeilen 27 bis 30. Der Abschnitt zu den Werbungskosten nimmt mit beinahe 2 Seiten den größten Raum auf der Anlage N ein. In den Zeilen 31 bis 79 verlangt das Finanzamt zum Beispiel Angaben zu Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, Fortbildungskosten oder Ausgaben für doppelte Haushaltsführung. Hier bieten sich dem Steuerpflichtigen eine Reihe von Möglichkeiten, Kosten auf die Steuerlast anzurechnen.
Zu guter Letzt dient die Anlage N auch dazu, Angaben zur Arbeitnehmer-Sparzulage zu machen. Bei ausländischen Einkünften, kann darüber hinaus auch die Abgabe der Anlage N-AUS erforderlich werden. Diese steht hier für Sie zum Download bereit.
Die hier bereitstehende Variante der Anlage N bezieht sich auf die Einkommensteuererklärung für 2012. Versionen aus früheren Jahren sowie alle weiteren Formulare zur Steuererklärung erreichen Sie über die Kategorie Steuerformulare.