Wenn Ihr Arbeitnehmer mit Gefahrenstoffen nach dem Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Berührung kommt, muss er vor dem Arbeitsantritt und danach in regelmäßigen Abständen untersucht werden. Gegenüber den Behörden müssen Sie als Arbeitgeber nachweisen, dass Sie den Mitarbeiter über die Pflicht zur Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung informiert haben, ansonsten kann ein Bußgeld fällig werden. Nutzen Sie unseren Musterbrief, um Ihre Beschäftigten gesetzeskonform zu informieren.