Wenn Sie Angaben zu innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften und Erwerben, zu steuerfreien Lieferungen, Auslagerungen und sonstigen Leistungen zu machen haben, müssen Sie der Umsatzsteuererklärung die Anlage UN und/oder die Anlage UR beifügen. Beide Formulare entsprechen den amtlichen Formularen des Bundesfinanzministeriums und enthalten Eingabefelder die selbstrechnend die summierten Positionen in die Endfelder übertragen.