Elektronische Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
Generell sollte die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung 2012 auf elektronischem Weg erfolgen. Um unbillige Härten zu vermeiden, kann das zuständige Finanzamt jedoch auf Antrag hin auf eine elekrtonische Übermittlung verzichten und die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung in Papierform akzeptieren.
Besteuerungsverfahren nach UStG
Entsprechend §18 UStG hat der Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuervoranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernuübertragung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat. Die Vorauszahlung ist ebenfalls bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu leisten.
Voranmeldungszeiträume sind dabei entweder das Kalendervierteljahr oder der Kalendermonat. Hat der Unternehmer seine Tätigkeit neu aufgenommen oder lag die Steuer im Jahr zuvor über 7.500 Euro, ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich zu leisten. Betrug die Steuer im Vorjahr 1.000 Euro oder weniger, kann das Finanzamt auf die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verzichten.