Im amtlichen Formular Anlage Zinsschranke heißt es: "Anlage Zinsschranke 2014 ist nur auszufüllen, wenn die Zinsaufwendungen die Zinserträge um mindestens 3 Millionen übersteigen, ein Zinsvortrag festgestellt wurde und/oder zur Feststellung eines EBITDA-Vortrags." Trifft diese Beschreibung auf Ihre Verhältnisse zu, können Sie die Anlage Zinsschranke 2014 hier kostenlos herunterladen.