Konnten Sie als Unternehmer für das Jahr 2016 einen innergemeinschaftlichen Erwerb oder steuerfreie Umsätze verzeichnen, dann sollten Sie bei Ihrer Steuererklärung unbedingt an die Anlage UR denken! Hier werden genau diese nicht alltäglichen Geschäfte aufgeführt, die zusammen mit allen anderen Einnahmen dem Finanzamt mitzuteilen sind. Für im Ausland ansässig Unternehmer kommt die Anlag UN hinzu. Allerdings wünscht das BMF die elektronische Übermittlung. Formulare in Papierform werden nur noch in Ausnahmefällen auf Antrag akzeptiert.