Sind Sie als Unternehmer im Ausland ansässig? Dann verlangt das Finanzamt von Ihnen die Anlage UN zur Aufführung von nicht alltäglichen Geschäften wie einem innergemeinschaftlichen Erwerb oder einem steuerfreien Umsatz. Bitte beachten Sie, dass für den im Inland ansässigen Unternehmer der Steuervordruck "Anlage UR" einzureichen ist! Nur in begründeten Ausnahmefällen darf die Erklärung mittels eines Formulars in Papierform erfolgen.