In Anlage Unterhalt können Steuerpflichtige, die nahestehenden Personen finanziell unter die Arme greifen, Vergünstigungen beantragen. Als im Sinne des Einkommensteuergesetzes bedürftige Menschen gelten Eltern, Kinder und Ehegatten. Andere Verwandte wie Brüder und Schwestern bzw. Schwager zählen nicht dazu. Bedingung für die Anrechenbarkeit im Rahmen der Steuererklärung ist, dass die mit Ihren Geldern bedachten Verwandten durch Ihre Hilfe weniger Geld vom Staat erhalten haben. Für jeden Haushalt und jede(n) Unterstützte(n) ist eine separate Anlage Unterhalt 2013 fällig.