Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, den Lebenspartner oder den dauernd getrennt lebenden Ehegatten können als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies geschieht mit Hilfe der Anlage U. Der Vordruck entspricht dem amtlichen Formular des Bundesfinanzministeriums, enthält Eingabefelder und läßt sich am PC ausfüllen. Sie können Ihre Eingaben auch abspeichern. Im Anhang finden Sie die Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums, die Ihnen beim Ausfüllen des Formulars helfen.