Falls Sie im Jahr 2014 Eltern, Kinder oder Ehegatten finanziell unterstützt haben, können Sie dies bei der Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Dazu benötigen Sie die Anlage Unterhalt 2014. Bedingung für die Anrechenbarkeit im Rahmen der Steuererklärung ist, dass die mit Ihren Geldern bedachten Verwandten durch Ihre Hilfe weniger Geld vom Staat erhalten haben. Sie können die Anlage Unterhalt hier kostenlos herunterladen.