Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, den Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder den dauernd getrennt lebenden Ehegatten, bzw. Lebenspartner können als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Hierzu benötigen Sie die Anlage U. Der Vordruck entspricht dem amtlichen Formular des Bundesfinanzministeriums, enthält jedoch Eingabefelder und läßt sich am PC ausfüllen und abspeichern. Das Steuerformular ist jahresneutral und für die Jahre 2013 bis 2015 verwendbar. Die offizielle Anleitung zum Ausfüllen des Formulars wird gleich mitgeliefert.