Steuerpflichtige mit Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung müssen unter besonderen Umständen die Anlage St einreichen. Das Formblatt dient der Erhebung von statistischen Daten und wird alle 3 Jahre ausgegeben. Für 2013 sind die Angaben wieder fällig.