Die Anlage SO muss immer dann ausgefüllt werden, wenn in einem Veranlagungszeitraum sogenannte sonstige Einkünfte erzielt wurden. Das sind beispielsweise Veräußerungsgewinne, die nach dem Verkauf von privaten Wirtschaftsgütern erzielt wurden, die sich weniger als ein Jahr in Ihrem Eigentum befunden haben. Der Gewinn muss in der Regel nur dann angegeben werden, wenn er den Freibetrag von derzeit 599 Euro übersteigt. Wenn Sie die Anlage SO 2018 benötigen, laden Sie das Steuerformular schnell herunter und füllen es direkt am Computer aus.