Sie haben die Frist zum Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid versäumt? Dann haben Sie die Möglichkeit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Das bedeutet, dass Sie Gründe dafür darlegen können, weshalb es Ihnen nicht möglich war die Frist einzuhalten. Nicht alle Entschuldigungen werden jedoch von der Behörde akzeptiert: Nutzen Sie daher unseren Muster, um Ihren Wiedereinsetzungsantrag erfolgreich durchzusetzen.