Sie sind geschieden und erhalten Unterhaltsleistungen von ihrem Ex-Partner, die dieser mit Ihrer Zustimmung im Rahmen des Realsplittings als Sonderausgaben absetzt. Dann müssen Sie diese Einnahmen in ihrer Erklärung in der Anlage SO angeben und versteuern. Ebenso wiederkehrende Zahlungen, die nicht schon in der Anlage R erfasst wurden - etwa Zeitrenten, Leistungen aus schuldrechtlich relevantem Versorgungsausgleich, Vermögenstransfers und Renten aus Schadensersatz. Desweiteren kommen Abgeordnetenbezüge in Betracht, Einkünfte aus der gelegentlichen Vermietung oder Vercharterung von beweglichen Gegenständen, etwa von Motoryachten und mehr. Einfach herunterladen und mit unseren komfortablen Eingabehilfen ausfüllen.