Weitere Informationen zur Anlage N
Alle Angaben zu Werbungskosten und Sonderausgaben sind durch Belege nachzuweisen. In der Regel reicht dem Finanzamt eine Kopie der Rechnung oder des Kontoauszuges. Auf Nachfrage müssen Sie jedoch das Original vorzeigen.
Die Anlage N und die Arbeitnehmer-Sparzulage
Benutzen Sie die Anlage N auch, um Angaben zur Arbeitnehmer-Sparzulage zu machen. Beachten Sie bitte dabei, dass der Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage 2011 bis zum 31.12.2015 beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein muss. Ebenfalls zu beachten: In besonderen Fällen, z. B. bei ausländischen Einkünften, kann darüber hinaus auch die Abgabe der Anlage N-AUS erforderlich sein. Diese finden Sie hier.
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