Haben Sie im Jahr 2015 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erwirtschaftet, sind Sie verpflichtet diese dem Fiskus mitzuteilen. Zu solchen Einnahmen zählen zum Beispiel Erträge aus der Viehzucht bzw. der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen. Das Bundesfinanzministrium stellt Ihnen dafür die Anlage L als Steuervordruck zur Verfügung, die auch für Einnahmen aus Wein- und Gartenbau gilt. Füllen Sie die Anlage L 2015 aus und reichen das Muster gemeinsam mit den übrigen Steuerformularen beim zuständigen Finanzamt ein.