Sobald Sie Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft erwirtschaften, sind Sie verpflichtet diese zu versteuern. Um den Vorschriften des Finanzamtes zu entsprechen, müssen die Angaben auf Anlage L aufgeführt werden. Laden Sie die Anlage L 2014 hier herunter und nutzen Sie das Formular entweder am Bildschirm Ihres Computers oder drucken Sie es aus.