Konnten Sie im Jahre 2019 Kapitalerträge verzeichnen, die über der Freibetragsgrenze liegen? Dann müssen Sie dem Mantelbogen für Ihre Einkommenssteuererklärung die Anlage KAP 2019 hinzufügen. Sollten Sie zwar Erträge verzeichne, die Freibetragsgrenze aber gar nicht erreicht haben, erhalten Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Einfach die Anlage KAP 2019 als PDF Vordruck herunterladen und dann am Rechner entsprechend ausfüllen. Sie können bei sich am Computer die ausgefüllte Vorlage speichern und in Papierform ausdrucken.