Weitere Produktinformationen
Mehr Infos finden Sie auf den Internetseiten des Bayrischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und kann zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro betragen. Für die Bearbeitung des Antrags ist der Bezirk zuständig, in der sich die Betriebsstätte bzw. die Arbeitsstätte befindet. Wenn Sie Ihren Sitz in München haben, wäre also die Stadt München die Bewilligungsbehörde.
Die Soforthilfe Corona soll schnell und weitgehend unbürokratisch erfolgen und wird von der jeweiligen Bewilligungsbehörde unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen.