Anlage KAP im Detail
Im Rahmen der Anlage KAP sind Erträge anzugeben, die im Inland erwirtschaftet wurden und solche, die der Steuerpflichtige außerhalb Deutschlands erzielte. Betroffen sind jedoch nur Kapitalerträge, die nicht durch die in Deutschland gültige Abgeltungssteuer direkt besteuert wurden. So werden etwa Gewinne, die Anleger mit Depots im Ausland erzielen, vom deutschen Fiskus nicht sofort mit Steuern belegt. Diese Einnahmen sind daher in Anlage KAP aufzuführen. Was viele Steuerzahler nicht wissen: Auch Zinseinnahmen aus einem privaten Darlehensvertrag sind in dem Steuerformular aufzulisten. Hat der Steuerzahler Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften erzielt, müssen diese im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Wie auch bei anderen Steuerformularen gilt auch für die Anlage KAP: Alle in die jeweiligen Zeilen eingetragenen Werte sind anhand von Belegen nachzuweisen.