Vorausgesetzt, Sie füllen die Anlage FW 2013 vorschriftsmäßig aus, gewährt Ihnen der Fiskus unter Umständen eine Förderung des Wohneigentums. Allerdings wird nur noch in seltenen Fällen eine Förderung gewährt, etwa wenn das selbst genutzte Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet bzw. einem Baudenkmal liegen.