Im Rahmen des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung die Mehrwersteuer auf 16 % bzw. 5 % abgesenkt. Auch für die Vermieter von Gewerberäumen ist diese Absenkung relevant. Jedenfalls dann, wenn zur Umsatzsteuer optiert wurde. Stellen Sie als Vermieter sicher, dass die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen ist. Denn der Mietvertrag gilt als Rechnung. Sollten in Ihrem Vertrag 19 Prozent MwSt. aufgeführt sein, muss der Gewerbemietvertrag vorübergehend geändert werden. Nutzen Sie unsere Muster Änderungsvereinbarung, um den Gewerbemiertrag befristet zu ändern.