Sofern Ihr Arbeitnehmer den seit dem 01.01.2015 geltenden Mindstlohn noch nicht erhält, sollten Sie dessen Lohn zeitnah anpassen. Ganz einfach können Sie dies mit der vorliegenden Änderungsvereinbarung zum Mindestlohn machen. Das Muster enthält alle wichtigen Punkte die Sie bei der Anpassung beachten müssen. Zudem Hinweise, die Sie darüber informieren, welche Zusatzleistungen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen.