Nicht selten müssen sich Vermieter über bauliche Veränderungen ärgern, die der Mieter in Eigenregie ohne dessen Zustimmung vorgenommen hat. Hierbei reicht die Palette von kuriosen Wandmalereien bis hin zu drastischen baulichen Veränderungen. Wenn der Mieter zum Beispiel einen Wanddurchbruch tätigt, ist dieser nicht ohne erheblichen Zeit- und Kostenaufwand wieder rückgängig zu machen. Solche Maßnahmen des Mieters erfordern grundsätzlich zunächst eine Abmahnung. Benutzen Sie als Vermieter diese Muster-Abmahnung.