Überlässt ein Mieter die gemietete Wohnung bzw. Teile davon Dritten, ohne die Genehmigung des Vermieters einzuholen, ist das ein ein typischer Fall von unerlaubter Untervermietung. Es kommt jedoch auch vor, dass sich eine Mietpartei über ein ausdrückliches Vermieter-Verbot hinwegsetzt und trotzdem untervermietet. Reagieren Sie sofort und formulieren Sie eine schriftliche Abmahnung. Der Musterbrief ist Ihre direkte Antwort auf den Verstoß des Mieters. Setzen Sie nur die entsprechenden Namen ein, drucken Sie die Vorlage aus und geben Sie das Abmahnschreiben in die Post.