Werkverträge unterscheiden sich von z.B. einem Dienstvertrag darin, dass nicht die Leistung geschuldet wird, sondern ein fertiges Werk oder das Herbeiführen eines bestimmten Erfolgs. Unerheblich ist dabei, ob es sich um eine Sache, etwa ein Haus oder ein unkörperliches Produkt wie ein Computerprogramm handelt. Ein typisches Beispiel für einen Werkvertrag ist der Bauvertrag.
Werkverträge werden üblicherweise für unbewegliche Sachen, Instandsetzungen und die Herstellung nichtkörperlicher Werke (Software, Bauplan, Gutachten etc.) verwendet. Bewegliche Sachen unterliegen hingegen den kaufrechtlichen Regeln.
Was wird im Werkvertrag vereinbart?
Der Werkbesteller schuldet dem Werkunternehmer den im Werkvertrag vereinbarten Lohn, der mit der Abnahme des fertiggestellten Werkes fällig wird. Die Gestaltung der Abnahme wird im Einzelnen im Werkvertrag geregelt. Im Gegensatz zu einem Dienstvertrag hat der Besteller bei einem Werkvertrag den Vorteil, dass sich der Werklohn nicht erhöht, wenn die Werkserbringung länger dauert als ursprünglich geplant. Eine eventuelle Preissteigerung ist zuvor mit dem Besteller abzusprechen. Gegebenenfalls kann der Besteller Werkverträge bei Verteuerung kündigen.
In Werkverträgen ist eine möglichst detaillierte Aufgabenstellung und Werksbeschreibung erforderlich, damit beide Vertragspartien genau wissen, was geschuldet wird. Weiterhin werden Sicherheiten für Werkunternehmer und Besteller wie Gewährleistungen und Haftungsvereinbarungen im Werkvertrag festgehalten. Professionelle Vorlagen für Werkverträge stellen sicher, dass die vereinbarten Bestimmungen dem aktuellen Recht entsprechen. Der Werkvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der durch die Abgabe zweier Willenserklärungen zustande kommt, die sich inhaltlich auf einander beziehen. Der Werkvertrag verpflichtet den Auftragnehmer zur Herstellung eines Werkes und den Auftraggeber zur Bezahlung des Werklohns.
Werkverträge definieren den Erfolg des Auftragnehmers
In Abgrenzung zu einem Dienst- oder Arbeitsvertrag kann man vereinfacht sagen, dass nicht das Tun, sondern der Erfolg des Tuns durch den Auftraggeber vergütet wird. Der Auftragnehmer schuldet nicht die Tätigkeit, sondern einen Arbeitserfolg – das Werk. Das hat für den Auftraggeber den positiven Effekt, dass sich der Werklohn nicht erhöht, wenn die Herstellung des Werkes länger dauert als geplant.
Die einmalige Vergütung des Arbeitserfolges (Stücklohn, Pauschalvergütung oder -honorar) zählt zu den typischen Kriterien eines Werkvertrages. Ein anderes Merkmal des Werkvertrages ist die Einmaligkeit des Auftrages. Es darf sich nicht um einen Dauerauftrag handeln oder um eine Aufgabe, die in der Vergangenheit schon mal im Rahmen eines Dienstvertrages erbracht worden ist. Außerdem muss der Werkvertrag Bestimmungen enthalten zu Werkumfang, Ablieferungszeitpunkt und Abnahme.
Diese individuellen Bestimmungen können Werkverträge enthalten
Einige weitere wesentliche Unterschiede zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag bestehen darin, dass der Werkunternehmer/Auftragnehmer das Werk aus eigenen Mitteln herstellt und den Ort beziehungsweise die Modalitäten der Herstellung bestimmt.
Der Einsatz bestimmter Materialien kann in einem Werkvertrag hingegen individuell vereinbart werden. Im Werkvertrag über Heizungs-, Gas- und Sanitärarbeiten kann der Auftraggeber Angaben zur Beschaffenheit des Werkes machen und beispielsweise festlegen, ob er sich ein Keramik- oder ein Messing-Waschbecken wünscht.
Körperliche Werke
FORMBLITZ bietet Muster für eine ganze Reihe Werkverträge an, die sich auf die handwerkliche Herstellung körperlicher Werke bezieht, darunter auch ausgewählte Gratis-Vorlagen für Verträge. Mit körperlich bezeichnet man Werke, die anfassbar sind. Sie bilden den Gegensatz zu den unkörperlichen Werken, die eine abstrakte Natur oder Struktur haben und für die es speziell ausformulierte Werkverträge gibt.
Neben dem Werkvertrag (allgemein) offeriert FORMBLITZ diversifizierte Werkverträge verschiedenartiger, körperlicher Werke, wie den Werkvertrag für Tischler- und Holzarbeiten, den Werkvertrag für Umbau- und Ausbauarbeiten, den Werkvertrag über Wohnungsrenovierungsarbeiten und viele andere. Ihnen gemeinsam ist, dass sie auf den Vorschriften des BGB für Werkverträge basieren (§§ 631 ff. BGB). Die einzige Ausnahme hiervon ist im übrigen der Bauvertrag, bei dem die Richtlinien der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) mit einbezogen wurden.
Unkörperliche Werke
Abschließend sei noch der Werkvertrag für unkörperliche Werke erwähnt, der in heutigen Zeiten elektronischer Datenübermittlung und –vernetzung immer häufiger Verwendung findet. Dazu zählt der Vertrag über die Erstellung von Software ebenso wie der Vertrag zur Überlassung einer Datenbank. Auch bei dem Übersetzervertrag, Gutachtervertrag, Präventionsvertrag oder bei Vorlagen für Werkverträge zum Download ist die Vertragsleistung des Auftragnehmers die Herstellung eines unkörperlichen Werkes (Übersetzung, Gutachten, Zahnkosmetik ohne medizinische Indikation).