Rechtssichere Vertrags-Vorlagen zum Download

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Viele Rechtsgeschäfte lassen sich durch einen Mustervertrag regeln. Ob für den privaten Gebrauch oder die Verwendung im Geschäftsleben: Eine Vertragsvorlage gibt einen Rahmen, der mit ein paar Eingaben zu einer individuellen Vereinbarung wird. FORMBLITZ hält eines der umfangreichsten Sortimente an ausfüllbaren Verträgen bereit. Sie können sicher sein, dass Sie an alle wichtigen Punkte gedacht haben. Sie finden in unserer Kategorie Musterverträge Vorlagen als vorformulierte Vordrucke zum Ausfüllen oder im DOC-Format zum vollständigen Editieren. Wählen Sie aus unseren Unterkategorien wie Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Kaufvertrag, das passende Muster.

Darüber hinaus bieten wir auch eine Vielzahl von Spezialverträgen an, die auf bestimmte Branchen oder spezifische Anforderungen zugeschnitten sind. Diese Vorlagen wurden von erfahrenen Juristen erstellt und können an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Egal, ob es sich um Lizenzvereinbarungen, Dienstleistungsverträge oder Partnerschaftsvereinbarungen handelt - bei uns finden Sie die passende Vorlage, die Ihnen Zeit und Aufwand spart. Nutzen Sie FORMBLITZ, um sicherzustellen, dass Ihre Verträge rechtlich abgesichert und präzise formuliert sind.

Vertragsvorlagen & Musterverträge

Verträge von FORMBLITZ stammen von Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet. Alle zum Download bereit stehenden Verträge entsprechen den aktuellsten Regelungen. So ist beispielsweise der Formblitz Mietvertrag eine unserer bewährtertesten Vorlagen auf die tausende unserer Kunden vertrauen. Jede Vereinbarung oder Vertrag Vorlage ist logisch und übersichtlich aufgebaut. Ein weiteres Plus der Verträge ist die unkomplizierte Bedienbarkeit der Vorlagen. Alle Formulare stehen in den editierbaren Formaten Word oder PDF zur Verfügung und lassen sich einfach am Computer bearbeiten. Mustervertrag auswählen, Datei herunterladen und beliebig oft verwenden!

Juristisch gesehen braucht man für einen Vertrag nur zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner: Mit Annahme eines Angebots ist der Abschluss eines Vertrages besiegelt. Das klingt einfach. Doch bereits die Frage des Angebots gibt häufig Anlass zum Streit. Denn juristisch gesehen liegt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages nur dann vor, wenn hieraus alle wesentlichen Bestandteile eines Vertrages entnommen werden können. Nutzen Sie daher für jede private Vereinbarung eine Vorlage. Egal, ob Sie mit Ihrer Vertragsvorlage Geld leihen wollen oder eine Vertragsvorlage Autokauf brauchen.

Rechtlich gesehen, muss für den Annehmenden klar sein, worauf er sich einlässt. Er muss die Annahme des Vertrages nur noch durch ein “Ja” erklären können. In allen Fällen, in denen wichtige Fragen offen sind, liegt kein verbindliches Angebot vor. Häufig wird ein Angebot mit der sogenannten “invitatio ad offerendum” verwechselt, der Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages.

Ein Beispiel rund um das Zustandekommen eines Kaufvertrages verdeutlicht, was gemeint ist. Angebote in Prospekten oder in den Regalen von Ladengeschäften stellen nämlich nach geltendem Recht gar kein Angebot dar. Das Angebot wird in solchen Fällen vom Kunden an der Kasse gemacht. Der Kassierer nimmt dann das Angebot an. Das klingt im ersten Moment seltsam.

Bei näherer Überlegung leuchtet allerdings diese juristische Feinheit ein. Wäre der Händler etwa bereits durch Ausstellen der Ware verbindlich an sein Angebot gebunden, dann käme der Vertrag bereits zustande, indem sich der Kunde die Ware aus dem Regal holt und damit zur Kasse geht. Wäre der Kunde gar nicht zahlungsfähig, würde er trotzdem Eigentümer des Kaufgegenstandes werden. Der Händler müsste letztlich sein Geld vor Gericht einklagen. Auch versehentlich (oder absichtlich) falsch ausgepreiste Ware müsste der Händler dem Kunden ohne weitere Diskussion übergeben, wäre er derjenige, der ein Angebot unterbreitet.

Vertragsvorlage mit Angebot und Annahme

Ein weiteres wichtiges Element beim Abschluss eines Vertrages ist die Frage des Zugangs. Sowohl das Angebot als auch die Annahme müssen empfangen werden. Ansonsten ist der potentielle Vertragspartner nicht daran gebunden. Geht also die schriftliche Annahme eines Angebots in der Post verloren, dann ist kein Vertrag zustande gekommen.

Bei mündlich abgeschlossenen Verträgen, verhindern Missverständnisse den Vertragsschluss. Wenn jemand also beispielsweise telefonisch eine Tonne Mais bestellt, der Händler aber eine Tonne Reis versteht, dann ist gar kein Vertrag zustande gekommen. Das Angebot ist dem Händler gar nicht zugegangen. Anders sieht es aus, wenn der Händler zwar das richtige Wort versteht, die Vertragspartner aber unterschiedliche Vorstellungen haben. Der Käufer denkt womöglich an Dosenmais, während der Händler nur Maiskolben anbieten kann. Beide Vertragspartner kommen gar nicht auf die Idee, dass hier unterschiedliche Vorstellungen bestehen und fragen nicht noch einmal nach. 

Zustandekommen von Verträgen

Dieser Problematik nimmt sich § 155 BGB an. Hierin ist geregelt, dass im Falle eines Dissenses der Vertrag nur gelten soll, sofern davon ausgegangen werden kann, dass der Vertrag auch ohne den Punkt geschlossen worden wäre. Anderenfalls ist ein Vertrag nicht zustande gekommen. Davon zu unterscheiden sind Fälle, in denen Verträge geschlossen werden, bei denen beide Vertragspartner objektiv falsche Begriffe verwenden, aber beide eigentlich das richtige meinen.

Häufig kommt so etwas vor, wenn ausländische Begriffe bei einer Bestellung verwendet werden. Bestellt zum Beispiel eine Boutiquebesitzerin beim Händler body bags, dann sind sich in der Regel beide Vertragspartner darüber einig, dass hier modische Taschen, also Bodybags, gemeint sind.

In Wahrheit hätte die Käuferin aber Leichensäcke bestellt, wie ein Blick ins Wörterbuch verrät. Da beide Seiten allerdings keine Ahnung von der wirklichen Bedeutung der Bestellung hatten, gilt der Grundsatz “falsa demonstratio non nocet”. Ähnlich liegt der Fall, wenn im Vertrag über die Vermietung einer Wohnung ein falsches Stockwerk angegeben wird, die Vertragsparteien sich aber einig darüber sind, welche Wohnung angemietet wird.

Für welche Verträge gilt immer die Schriftform?

Zum Vertragsschluss reicht also die Einigung über die wesentlichen Inhalte eines Vertrages. Nur in wenigen Ausnahmefällen muss diese Einigung in Schriftform festgehalten werden. In der Regel kann ein Vertrag auch mündlich bzw. fernmündlich, im Internet, per SMS oder sogar konkludent, das heißt durch eine Handlung, abgeschlossen werden. Dennoch: zu Beweiszwecken ist ein schriftlicher Vertrag zu empfehlen. Sobald Sie Musterverträge nutzen, stellen Sie sicher, dass Sie im Streitfall Ihr Recht durchsetzen können. Für den Abschluss einer Vereinbarung können die Partner auf kostenpflichtige Vertragsvorlagen oder Muster für Verträge zum kostenlosen Download zurückgreifen.

Die Schriftform ist vom Gesetzgeber zwingend für Verträge rund um den Verkauf von Immobilien vorgesehen. Hier ist sogar ein Notar hinzuziehen, der den Kaufvertrag schriftlich beurkunden muss. Im Rahmen der Beurkundung hat der Notar sich über die Identität der Vertragspartner zu vergewissern. Er muss auch Einblick in das Grundbuch nehmen und über bestimmte Risiken aufklären. Da es sich um Verträge mit einer sehr weiten Tragweite handelt, sind diese Formanforderungen unerlässlich.

Auch Eheverträge müssen bei einem Notar beurkundet werden.

Verträge online abschließen?

Bei den meisten Verträgen sind die Formerfordernisse weniger streng. So können beispielsweise Kaufverträge online geschlossen werden oder auch per Handy bzw. Smartphone. Im Fall eines Vertragsschlusses über das Internet können allerdings Probleme entstehen. Zum einen muss der Datenschutz der Kundendaten im Online-Shop gewährleistet sein. Zum anderen darf der Verbraucher aber nicht schlechter gestellt werden, als ein Käufer, der im Ladengeschäft kauft. Entspricht ein Produkt nicht der Beschreibung im Angebot, ist eine Rückgabe selbstverständlich möglich.

Doch was, wenn das Angebot zwar korrekt formuliert wurde, der Vertragsgegenstand aber dennoch nicht gefällt? Wer im Laden einen Vertrag über den Kauf einer Sache abschließt, hat kein pauschales Rückgaberecht. Denn er hatte ja die Möglichkeit, sich die Sache vorher anzusehen oder anzuprobieren. Online ist das so nicht möglich. Daher besteht bei Verträgen, die über das Internet oder fernmündlich geschlossen wurden ein Widerrufsrecht. Das bedeutet aber nicht, dass man die Sache noch nach Monaten zurückgeben kann. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt der Ware. Unabhängig davon, wann der Abschluss des Vertrags getätigt wurde.

Kündigung im Vertrag regeln

In einem Vertrag kann man auch sogenannte Dauerschuldverhältnisse regeln. Geht es etwa um die Versorgung mit Strom oder Wasser, wird im Vertrag mit dem Anbieter in der Regel eine Mindestlaufzeit vereinbart. In den Vertragsbedingungen solcher laufenden Verträge sollte stehen, welches Recht der Verbraucher im Fall von Änderungen haben soll. In der Regel besteht bei Änderungen zum Nachteil des Verbrauchers das Recht zur Kündigung des Vertrages.

Auch in Fällen, in denen keine Änderungen erfolgen, muss der Vertragspartner die Möglichkeit haben, sich aus dem Vertrag zu lösen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit muss die Kündigung möglich sein. Die Frist für eine Kündigung kann Wochen oder Monate betragen. Wichtig ist, dass die Vertragsklausel so formuliert ist, dass der Verbraucher die Berechnung der Vertragslaufzeit ohne Problem vornehmen kann. Bei einigen Verträgen ist die Kündigungsfrist im Gesetz bestimmt, wie etwa bei Arbeitsverträgen.