Steuerformulare behaupten sich nach wie vor hartnäckig als wichtigste Option, die Steuererklärung zu machen. Viele Deutsche sind seit Jahrzehnten mit Mantelbogen und den verschiedenen Anlagen vertraut. Mühsam haben sich die Formular-Fans das Wissen angeeignet, welche Informationen in welche Zeile des Formulars gehört. Weil es nicht ganz einfach ist, sich in den Steuerformularen zurecht zu finden, stellt sich für diese Bürger die Frage: Warum sollte ich zu einer alternativen Form der Einkommensteuerklärung wechseln? In Millionen von Haushalten stehen die Steuerformulare der vergangenen Jahre sorgfältig abgeheftet in Ordnern des heimischen Büros. Da sich in den meisten Fällen die Einkommensverhältnisse nicht grundlegend ändern, holen die Steuerpflichtigen ein Mal im Jahr die Unterlagen des Vorjahres hervor, legen die Lohnsteuerbescheinigung sowie relevante Belege daneben und füllen die aktuellsten Vordrucke für die Steuererklärung aus. Trotz aller Bemühungen der Finanzämter, die Bürger zur Nutzung der elektronischen Steuererklärung „ELSTER“ zu bewegen, wird sich an diesem Ablauf in vielen Haushalten auch 2016 nicht viel ändern.
Steuerformulare in den Finanzämtern nur noch auf Nachfrage erhältlich
Selbst eingefleischte Computer-Fans und Internetnutzer vertrauen den grau-grünen Formularen teilweise mehr als dem System ELSTER oder Steuersoftware von privaten Anbietern. Ursache für dieses Verhalten ist die große Befürchtung vieler Bürger, sensible Daten wie Steuernummer, Angaben zum Einkommen oder die Höhe von sonstigen Einkünften über das Internet zu schicken oder in einer Steuersoftware zu hinterlegen.
Der Fiskus versucht auf seine Art gegenzusteuern. Mittlerweile legen die Finanzämter die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung nicht mehr im Eingangsbereich einer jeden Behörde aus. Alle Formulare, Mantelbögen und Anlagen, sind nur noch auf Anfrage in den jeweiligen Stellen zu bekommen.
Die Finanzbehörden bieten Steuerformulare alternativ zum Download an. Diese Vordrucke eignen sich jedoch nicht für eine komfortable Bearbeitung am Computer. Da die PDF ohne ausfüllbare und interaktive Felder erstellt sind, muss der Anwender die Formulare ausdrucken und kann die Steuererklärung erst dann auf dem Papier machen.
Was ändert sich 2016 in den Steuerformularen?
Im Jahr 2015 wird es keine größeren Änderungen in steuerlicher Hinsicht geben. Das bedeutet auch, dass die Steuerformulare für den Veranlagungszeitraum 2015 mehr oder weniger identisch zu denen der Vorjahre bleiben. Einkünfte aus Arbeitslohn, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben werden wie in den vorangegangenen Jahren im Mantelbogen und den entsprechenden Anlagen eingetragen.
„Same procedure as every year“ heißt es auch in punkto Abgabe der Steuerformulare. Der 31.05.2016 ist der allgemeine Stichtag für die Einkommensteuererklärung. Nachfristen gelten für Landwirte (30.09.2016) sowie für Steuererklärungen mit Steuerberater (31.12.2016). Ändern wird sich 2016 bestimmt auch nicht die Durchlaufzeit einer Steuererklärung. Im Schnitt benötigen die Beamten 60 Tage, um die Steuerformulare und elektronisch eingegangenen Daten zu bearbeiten.
Zahlen zu Steuererklärungen in Deutschland
Etwa 40 Millionen Steuerfälle bearbeiten die Beamten in den Finanzämtern pro Jahr. Knapp 30 Millionen davon sind Einkommensteuererklärungen. Etwa 6 Millionen der abgegebenen Datensätze entfallen auf den Bereich Umsatzsteuer, ca. 3,5 Millionen Erklärungen sind der Gewerbesteuer zuzurechnen.
Im Vergleich schneiden die Steuerformulare als Form der Einreichung gut ab. Für den Veranlagungszeitraum 2014 wurden 16,1 Millionen Steuererklärungen per ELSTER abgegeben. Die meisten davon beziehen sich auf die Umsatzsteuer, da die Finanzämter umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die Abgabe per Steuerformular nur noch in absoluten Ausnahmefällen gestatten. Die Behörden wollen ELSTER weiter stärken, in ferner Zukunft soll auch die Einkommensteuer komplett elektronisch erklärt werden. Ein Schritt in Richtung Vereinfachung des Prozesses ist das vorausgefüllte Steuerformular. In der Eingabemaske sind bestimmte Daten des Steuerpflichtigen bereits hinterlegt. Neben Stammdaten gehören dazu auch Informationen, die der Arbeitgeber bereits an die Ämter übermittelt hat. Das betrifft Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung und den Rentenbescheinigungen. Wann die Steuerformulare dann vollständig abgeschafft werden, bleibt abzuwarten.