Ihre im Ausland erzielten Einkünfte für 2015 kommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit? Dann müssen Sie unbedingt die Anlage N AUS Ihrer Einkommensteuererklärung beifügen. Mit dieser offiziellen Anleitung des Bundesfinanzamtes gelingt Ihnen die korrekte Angabe aller im Ausland als nichtselbstständiger Arbeitnehmer erwirtschafteten Einkünfte. Sollten Sie trotzdem Schwierigkeiten bei der Bearbeitung haben, können Sie sich auf Formblitz passende Steuersoftware downloaden!