Der Versuch der Finanzbehörden, dem Autofahrer tief in die Tasche zu greifen, ist vorerst gescheitert. Laut § 9 Absatz 2, EStG galten normale Fahrten zum Arbeitsplatz als nicht abzugsfähig. Erst hinter dem Werkstor begann aus Sicht der Finanzbeamten die Sphäre der Arbeit. Alles, was davor passierte, war strenggenommen Privatsache, und durfte daher auch nicht geltend gemacht werden. Erst ab dem 21. Kilometer konnten Berufspendler den da bis dahin geltenden einheitlichen Satz von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer aus Aufwendung steuermindernd in die Erklärung aufnehmen.
Mit dieser heftig attackierten Änderung im Jahr 2007 machte das Bundesverfassungsgericht (BverfG) in einem Urteil am. 9. Dezember 2008 kurzen Prozess: Es erklärte die Gesetzesfassung für verfassungswidrig und stellte darüber hinaus klar, dass die Entfernungspauschale unterhalb der 20 Kilometer auch rückwirkend gelte, also auch für 2007. Die Steuerzahler können aufatmen. Wer vorsorglich schon in der Anlage N die Entfernungspauschale angegeben hat, muss nicht damit rechnen, dass sie nachträglich nicht anerkannt wird. Für das Jahr 2008 rechnen die Behörden nun mit einem verstärkten Aktenaufkommen. Daher kann sich die Bearbeitung der Unterlagen verspäten.
Auch für Dienstreisen hat der Gesetzgeber mehr Spielraum eingeräumt. Wer also beruflich viel unterwegs ist, sollte dies nutzen. In Zukunft darf er nämlich für wirklich jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro absetzen, als Werbungskosten. Vielfahrer profitieren von dieser Regelung.
Aufgepasst: Vereinsarbeit lohnt sich. Für Spender und ehrenamtlich Tätige wurden die Steuerzuschüsse aufgebessert. Kassenwarte und andere Vereinsmenschen dürfen bis zu 500 Euro per anno verdienen, ohne einer Versteuerung zu unterliegen. Bei Trainern liegt die Grenze sogar bei 2.100 Euro. Wer zahlt, kann Spenden bis zu 20 % seiner Einkünfte steuerlich geltend machen.
Auch bei der Riester-Rente gibt es Neuerungen: Ledige dürfen nun bis zu 13.200 Euro in Anschlag bringen, also Beiträge für die verschiedenen Formen der gesetzlichen Altersversorgung bis zur Rente nach Rürup, Verheiratete sogar bis zu 26.400 Euro.