Erfahren Sie im folgenden Artikel mehr darüber, was bei einer solchen Übernahme der Küche zu beachten ist und welche vertraglichen Inhalte als unverzichtbar anzusehen sind, wenn Mieter ihre Küche an Nachmieter verkaufen wollen.
Hier finden Sie eine Vorlage für einen Kaufvertrag über eine Einbauküche unter Privatleuten.
Warum braucht es einen Kaufvertrag für die Übernahme der Küche?
Grundsätzlich bietet ein Kaufvertrag bei derartig großen Kaufabwicklungen die wünschenswerte und auch nötige Sicherheit – sowohl für den Nachmieter als auch für den Vormieter. Hierbei geht es besonders darum, dass das Einhalten der im Vorfeld vereinbarte Konditionen zur Übernahme der Küche gesichert ist. Denn nicht selten kommt es vor, dass mündliche Vereinbarungen im Nachhinein nicht eingehalten und somit zum Problem werden.
Inhalt des Kaufvertrags zur Übernahme der Küche
Ein rechtsgültiger Kaufvertrag enthält stets mindestens Informationen zu den jeweiligen Namen, sowie Adressen des Käufers und Verkäufers. Des Weiteren ist es bei einem solchen Privatverkauf nötig die eigene Haftung als Verkäufer rechtskräftig auszuschließen.
In erster Linie gilt es also darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und somit keinerlei Haftung übernommen wird. Zudem sollte es dem Verkäufer möglich sein zu versichern, dass kein Dritter einen Anspruch auf die zu verkaufende Küche hat. Die Küche muss diesem also nachweislich gehören, damit eine rechtskräftige Übernahme der Küche stattfinden kann.
Ist eine Ablöse für die Küche überhaupt zulässig?
Mittlerweile kommt es immer häufiger vor, dass Mieter sich auf die Suche nach potentiellen Nachmietern machen. Nicht zuletzt wegen der nun anteiligen Zahlung der Maklerkosten durch den Vermieter. Hierbei suchen Vormieter nicht selten Nachfolger, die bereit sind einen Teil der Einrichtung, wie beispielsweise die Küche gegen eine sogenannte Ablöse zu übernehmen.
Im Gegensatz zu einer Abstandszahlung ist eine solche Ablöse für die Übernahme der Küche gesetzlich erlaubt. Erfahren Sie hier mehr über die Unterschiede zwischen Ablösen und Abstandszahlungen.
Wichtig: Dennoch darf die geforderte Summe nicht über den gesetzlichen Grenzwert hinausgehen. Dieser berechnet sich wie folgt:
Zeitwert + max. 50%
Wie berechnet man den Zeitwert der Küche?
Es ist besonders wichtig den Zeitwert der Küche bei der vertraglich geregelten Übernahme richtig einzuschätzen, da es dem Käufer/ Nachmieter ansonsten möglich ist die überschüssige Zahlung zurückzufordern.
Bei der Einschätzung des Zeitwerts sind besonders folgende Kriterien von Wichtigkeit:
- Alter
- Erhaltungszustand
- Wiederbeschaffungswert
Formel für die Ermittlung des Zeitwertes
Besonders beim Alter der Küche gibt es gesetzliche Richtwerte, an welchen man sich langhangeln sollte. Dazu zählt unter anderem der Richtwert der durchschnittlichen Lebensdauer von 25 Jahren einer Küche. Nach circa 12 Jahren ist die Küche für gewöhnlich nur noch die Hälfte wert, abhängig von der Intensität der Benutzung.
Viele Versicherungsfirmen nutzen folgende Formel zur Berechnung des Zeitwerts verschiedener Einrichtungsgegenstände:
Wiederbeschaffungswert – Wertminderung im ersten Jahr (ca. 24%) – Wertminderung in weiteren Jahren (ca. 2,4% pro Jahr)